Die Geschichte der Altstadt - Feuerwehr in Frankenhausen
Am 13.12.1868 wurden durch den Gemeindevorstand der Altstadt folgende Feuerwehrleute "verpflichtet":
1. Christian Rost
2. Friedrich Wallrodt junior
3. August Strömel
4. Karl Barth
5. Friedrich Bellstedt
6. Karl Vollmar
August Matthes
(letzterer fungiert als "Feuerwehr - Trommler" = Alarmgeber).
1868 legte der Gemeindevorstand der Altstadt dem Landrat der Schwarzburgischen Unterherrschaft Frankenhausen ein Statutenentwurf vor, welches nicht mehr vorhanden ist.
Am 26.10.1874 erließ der Gemeindevorstand folgende "Feuerwehr - Instruktion"
Der Feuerwache in der Altstadt - Frankenhausen
Nachdem der Gemeinde - Behörde in hiesiger
Altstadt zur Pflicht gemacht worden ist, eine Feuerwache zu organisieren, so
hat dieselbe
den zur Feuerwache verpflichteten Gewerbsleuten folgendes verordnet:
§ 1
Beim Ausbruche eines Feuers in hiesigen Orte, ist ein jeder Feuerwehrmann verpflichtet, mit der ihnen übergebenen Binde am linken Arm (welche stets reinlich gehalten werden muss) sofort zu der Stelle, wo dass Feuer ausgebrochen ist, mit den dazu nöthigen Werkzeugen zu eilen.
§ 2
Soll der Führer resp. Dessen Stellvertreter 4 Mann von der Feuerwehr bestimmen, welche sofort zu den Stellen eilen sollen, wo die Feuerhacken und Feuerleitern sich befinden, um dieselben so schnell wie möglich an die Stelle des Brandes zu schaffen.
§ 3
Ferner sind die Feuerwehrmänner gehalten, den Anordnungen ihres Führers Res. Dessen Stellvertreters genau Folge zu leisten und diese haben ihre Leute so anzuhalten, dass dieselben zweckmäßig thätig sein können. Die Befehle des Vorstandes sind ebenso zu befolgen wie die des Führers und besonders ist den Anordnungen und Befehlen des Herrn Landrathes pünktlich Folge zu leisten.
§ 4
Ist jeder Feuerwehrmann verpflichtet, solange bei der Brandstätte zu bleiben, bis vom Vorstande oder dessen Stellvertreters die Erlaubnis dazu ertheilt wird, nach Hause zu gehen.
§ 5
Wenn es ein Feuerwehrmann durch folgende Verhältnisse verhindert werden sollte, seinen Dienst nicht erfüllen zu können, z.B. Krankheitsfälle, Umzug, Einziehung zum Militär, Todesfälle, so sind die betreffenden oder deren Angehörigen verbunden, den Ortsvorstande sofort Anzeige zu machen.
§ 6
Ein jeder thätig gewesener Feuerwehrmann erhält als Vergütung:
Sollte das Feuer in kurzer Zeit gelöscht
werden, so erhält pro Mann, fünf Silbergroschen. Sollte der halbe
Tag in Anspruch
genommen werden, zehn Silbergroschen. Sollte der zweite halbe Tag in Anspruch
genommen werden, zwanzig Silbergroschen.
§ 7
Hat jeder Feuerwehrmann dem Vorstande oder dessen Stellvertreter Gehorsam zu leisten wie es im § 4 sagt. Wenn bei einem Feuer die Mannschaft nicht alle nöthig ist, resp. Den Brandplatz zu verlassen. Von Verlassen der Brandstätte können keine Diäten in Anspruch genommen werden.
§ 8
Zuwiderhandlungen gegen diese Instruktion so wie gegen die Vorgesetzten haben die gesetzliche Strafe zu erwarten.
Zur Feuerwehr gehören:
1. Johann Schweser als Führer
2. August Matthes als Stellvertreter
3. Albert Wallrodt
4. Ernst Schönberg
5. Anton Haake
6. August Wallrodt
Zur Feuerwache gehören:
1. August Strömel als Führer
2. Wilhelm Strömel
3. Karl Barth
4. Friedrich Preuße
5. Karl Haake
6. Johann Söhle
Welche unter dem heutigen Dato durch Handschlag verpflichtet worden ist.
Altstadt Frankenhausen, den 26. Oktober 1874
Der Gemeinde - Vorstand
A. Preuße